Das Landesamtsblatt ist nach den Bestimmungen des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 das Amts- und Informationsblatt für das Burgenland. Seit 1921 wird das Landesamtsblatt für das Burgenland in der bisher gewohnten Form auf Papier gedruckt und herausgegeben. Um eine breitere Zugangsmöglichkeit zu bieten, wird allen Bürgerinnen und Bürgern das Landesamtsblatt gratis im Internet zur Verfügung gestellt.
Im Landesamtsblatt für das Burgenland werden neben den in sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Kundmachungen unter anderem
- generelle ausschließlich an nachgeordnete Verwaltungsorgane ergehende Anordnungen, soweit sie für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind,
- Rechtsverordnungen und Verwaltungsverordnungen von Bundesbehörden und Gemeindebehörden,
- und sonstige Kundmachungen, Mitteilungen u. dgl. von Landesdienststellen sowie von Bundesdienststellen, Gemeindeämtern und anderen Stellen (z.B. Verein, Genossenschaften) wenn an der Verlautbarung ein öffentliches Interesse besteht
verlautbart.