RaumordnungDie Verordnung zur Burgenländischen Raumordnung, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.33/2009, schreibt im §1 Abs (1) vor, dass Flächenwidmungspläne (§§ 12 ff des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes) nur mehr digital zu erstellen und zu führen sind.
Burgenländische PlanzeichenverordnungVerordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.04.2009, mit der die Form der Flächenwidmungspläne geregelt wird (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)
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